Für den Verkehr in Stuttgart und der Region sind die Rahmenbedingungen schwierig – insbesondere wegen der dichten Besiedlung, der großen Zahl von Betrieben und Arbeitsstätten, der teilweisen Kessellage der Stadt. Eine große Zahl von Pendlern fährt in die Stadt, aus ihr heraus oder durch sie hindurch; die Menschen wollen zum Einkaufen oder zu Veranstaltungen in die Stadt;
bei Staus auf den Autobahnen A8 und A81 belastet umgeleiteter Fernverkehr die Verkehrswege. Aufgrund der geographischen Lage verlaufen die Eisenbahn‐ und Straßenverbindungen Stuttgarts bis heute größtenteils sternförmig. Echte Umgehungsstraßen fehlen.
Individualverkehr und öffentlichen Nahverkehr nicht gegeneinander ausspielen
Beide sind notwendig. Öffentliche Verkehrsmittel haben gegenüber dem Auto aufgrund von Kapazitätsproblemen, mangelnder Erschließung in der Fläche und ungenügender preislicher Wettbewerbsfähigkeit häufig das Nachsehen.
Verkehrskonzepte zur Verknüpfung von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sind unerlässlich. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wohnungsknappheit ist eine konsequente Anbindung der Region an Stuttgart geboten. Menschen, die in der Peripherie wohnen, brauchen schnelle, kostengünstige und flexible Mobilität. Das geht nur, wenn alle Mobilitätsformen, gleichberechtigt und ideologiefrei optimiert, für den Bürger zur Verfügung stehen – auch das Auto. Für Pendler, die mit dem Kfz fahren, müssen ausreichende Parkmöglichkeiten, die an den ÖPNV angeschlossen sind, an den Stadträndern ausgewiesen werden.Für öffentliche Verkehrsmittel sind die Menschen nur dann zu gewinnen, wenn sie attraktive und funktionierende Angebote vorfinden. Maßnahmen, die einseitig den Autoverkehr erschweren sollen, führen zu keiner Lösung.
Mehr innerstädtische Parkmöglichkeiten statt Parkraumverknappung
Die Bürger wollen ins Stadtzentrum zum Einkaufen und zur Unterhaltung. Dazu ist für viele das Automobil die Voraussetzung. Gibt es eine attraktive Alternative, so wird diese auch angenommen. Hierzu bedarf es keiner Verordnung, keiner Zwangsgebühren, keiner ausufernden Tempo-30-Zonen und keiner City-Maut.
Der weiteren Verknappung öffentlichen Parkraums muss Einhalt geboten werden. Parkraumbewirtschaftung löst in den betroffenen Stadtteilen, insbesondere abends, keine Parkplatzprobleme. Auch die Einwohner der Innenstadtbezirke sind auf ihr Auto angewiesen. Um die Parkplatznot zu lindern und die Straßen vom Suchverkehr zu entlasten, sollen mehr innerstädtische Parkmöglichkeiten, etwa durch unterirdische Quartiersgaragen geschaffen werden.
Den Verkehr flüssiger machen, die Innenstadt entlasten
Der innerstädtische Verkehr muss durch eine Steuerung, die Tageszeiten und Verkehrsaufkommen berücksichtigt, flüssiger werden. Dies gilt z. B. für Geschwindigkeitsregeln und Ampelschaltungen, die sich flexibel an die aktuellen Verkehrsverhältnisse anpassen. Der Stadtverkehr ist mit intelligenten sensorgesteuerten Ampel- und Leitsystemen, die flexibel auf den tatsächlichen Verkehr reagieren, zu beschleunigen. Es braucht modernste Technik für die Verkehrsleitung.
Die Stadt muss vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommene Nordostring um Stuttgart ist unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger zu planen und zu entwickeln. Autos, die im Tunnel fahren, stören niemanden. Ausfall- und Durchgangsstraßen in Tunneln entlasten die Anwohner und reduzieren Staus im Berufsverkehr.
Neue Radwege sollen nur dort geschaffen werden, wo Sie nicht zu weiteren Staus für den Autoverkehr führen. Radwege, die auf Hauptdurchgangsstraßen ganze Fahrspuren für sich beanspruchen, aber kaum genutzt werden, müssen rückgebaut werden.
Keine Fahrverbote, keine unsinnigen Kontrollen
Diesel‐Fahrverbote oder Feinstaubalarme nützen der Luftqualität nichts. Sie müssen beendet werden.
Geschwindigkeitskontrollen sollen dort stattfinden, wo Menschen, insbesondere Kinder und Senioren, gefährdet sind: An Schulen, Kitas, Seniorenheimen und natürlich in Wohngebieten. Dort sollen und müssen Autos zum langsamen Fahren gezwungen werden. Unsinnige Kontrollen und feste Stationen an den Hauptdurchgangs- oder Einfallstraßen dienen dagegen nicht den Bürgern, sondern nur als Geldquelle im Namen eines falsch verstandenen Umweltschutzes.
Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer
Der barrierefreie Ein‐ und Ausstieg muss mittelfristig an allen ÖPNV‐Haltestellen gewährleistet werden. Blinden und Sehbehinderten ist mit geeigneten Maßnahmen eine größere Mobilität in der Stadt zu ermöglichen. Bürger, die wegen einer Gehbehinderung auf das Auto angewiesen sind, müssen zuverlässig einen Parkplatz finden. Fußgängerzonen müssen den Fußgängern vorbehalten bleiben, sie dürfen nicht durch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dies ist konsequent durchzusetzen, auch Verstöße durch Rad- oder Rollerfahrer müssen konsequent geahndet werden.
Bild: Zeichen 439 – Vorwegweiser; StVO-Novelle von 1992; Wikimedia Commons