Geld, Macht - ein skandalöses EU-Gesetz

2021-03-28

Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitglied in einem Verein, und der Vereinsvorstand möchte im großen Stil Schulden machen, obwohl die Satzung dies verbietet. Er erklärt Ihnen, das sei ein Notfall. Die Mitglieder würden außerdem füreinander bürgen, und wenn einer nicht zahle, würden das einfach die anderen übernehmen. Zum Beispiel, wenn es dumm laufe, auch Sie ganz allein. Sie bräuchten nur kurz zu unterschreiben. Würden Sie das tun?

Für die EU-Verwalter lieferte Corona endlich die lang ersehnte Begründung, weshalb man nun – denn es handle sich ja um einen Notfall – auch gegen die letzten noch verbliebenen Fiskalregeln der EU verstoßen müsse, um dieser sogenannte „Eigenmittel“ zu verschaffen. Die EU dürfe sich jetzt notfallmäßig 750 Milliarden Euro für einen „Corona-Wiederaufbaufonds“ am Kapitalmarkt leihen und überwiegend als Zuschüsse an die Mitgliedsstaaten verteilen.

Die als Zuschüsse ausgezahlten Mittel sollen nicht von den Empfängern, sondern über den EU-Haushalt getilgt werden. Deutschland ist mit voraussichtlich rund 65 Mrd. Euro der größte Nettozahler. Die Mitgliedstaaten haften gemeinschaftlich für die Schulden des Fonds. Sollten Mitgliedstaaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, müssen die übrigen Mitgliedstaaten über ihren Anteil am EU-Haushalt hierfür einstehen. Der Wiederaufbaufonds ermögliche den Mitgliedstaaten, die Fiskalregeln der EU zu umgehen, urteilt der Bundesrechnungshof.

Titelbild: Screenshot

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